Förderung
Für
den Bau eines Passivhauses werden in Hamburg zahlreiche Förderungen
gewährt:
Förderung
im Programm "Energiesparendes Bauen" der Hamburgischen Wohungsbaukreditanstalt
(WK)
Mit diesem Förderangebot möchte Ihnen die Freie und Hansestadt
Hamburg einen Impuls für energetisch optimiertes Bauen in Hamburg
geben. Es gilt für
den Neubau sowie den Aus- und Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen
sowie Studentenwohnheimen, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang
mit den weiteren Förderrichtlinien der WK (Förderung von Mietwohnungsbau
bzw. Baugemeinschaften) gefördert werden. Des Weiteren gilt das
Angebot auch für den Neubau bzw. Ersterwerb von selbstgenutzten
Eigentumsobjekten (Eigenheime und Eigentumswohnungen) unabhängig
von einer weiteren Förderung durch die WK. ACHTUNG:
Zuschüsse
für energiesparendes Bauen im freifinanzierten Wohnungsbau für
2011 ausgeschöpft.
Das
Gebäude muss stets eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung
aufweisen und das Testat eines von der WK autorisierten Qualitätssicherers
erhalten haben.
Die
Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von 240,- Euro (Passivhaus)
pro Quadratmeter Wohnfläche für max. 130 Quadratmeter pro
Wohneinheit. Der Zuschuss wird in Raten, verteilt über 10 Jahre
ausgezahlt.
Zur
Einhaltung der energetischen Anforderungen empfiehlt es sich, den von
Ihnen gewählten autorisierten Qualitätssicherer bereits frühzeitig
in den Planungsprozess einzubeziehen. Dies gilt gleichermaßen
für Bauträger von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen,
um deren Erwerbern diese Fördermöglichkeiten zu eröffnen.
Förderung
im Programm "Modernisierung von Mietwohnungen" der Hamburgischen
Wohungsbaukreditanstalt (WK)
Mit der Neufassung der Förderrichtlinie "Modernisierung von
Mietwohnungen" 2010 wird nun auch im Bereich der Bestandsbauten
der Passivhausstandard eingeführt. Im Bereich des Programms Mod.
A - Energiesparmaßnahmen an Mietwohngebäuden -Klimaschutzprogramm-
soll nach einem Vorabzug der Richtlinie für die Sanierung bis auf
Passivhausstandard die Förderung in einer dritten und höchsten
Stufe von 240,-
Euro (Passivhaus) pro Quadratmeter Wohnfläche für max. 130
Quadratmeter pro Wohneinheit gewährt werden.
Mehr Informationen
in den Förderrichtlinien
der Wohnungsbaukreditanstalt oder unter www.wk-hamburg.de.
Förderung
im Programm "Ökologisch Bauen" der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung
für die Errichtung, die Herstellung oder den Ersterwerb u.a. von
Passivhäusern, die aus Bundesmitteln in den ersten 10 Jahren der
Kreditlaufzeit verbilligt werden.
Finanziert werden Wohngebäude sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheime.
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
Voraussetzung für eine Förderung für Passivhäuser
ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh
pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf
Qh nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf
Qh sind nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen
Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen
nachzuweisen.
Mehr Informationen und aktuelle Kreditkonditionen unter www.kfw-foerderbank.de.